Zweigverein Tennis
Obmann: Karl Neumeier, 3021 Pressbaum, Tel.: 02233 / 52897, e-mail: karl.neumeier@aon.at
CLUB - ORDNUNG
des ASV Pressbaum - Tennis
Tennis
ZVR-Zahl: 777146832

I. Grundsätzliche Bestimmungen

  1. Jedes am Platz anwesende Mitglied des Vereinsvorstandes ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der nachstehend
    angeführten Bestimmungen durchzusetzen und in Streitfällen für alle Mitglieder verbindliche Entscheidungen zu treffen.
  2. Jedes Vereinsmitglied ist verhalten, die Bestimmungen der Clubordnung einzuhalten. Verletzungen derselben werden
    durch Abmahnung oder in schweren Fällen durch Ausschluss aus dem Verein geahndet.
  3. Gemäß den Statuten des Vereines unterscheidet man:
    Hauptzeit-Mitglieder Erwachsene (A-Mitglieder)
    Nebenzeit-Mitglieder Erwachsene (B-Mitglieder)
    Jugendliche Mitglieder 2 (Stichtag: 1. April bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
    Jugendliche Mitglieder 1 (Stichtag: 1. April bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
    Kinder                        (Stichtag: 1. April bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
  4. Ein Beitritt zum Verein wird vom Vereinsvorstand genehmigt.
  5. Die Saisonkarten der Mitglieder sind nicht übertragbar.
  6. Es ist höchst unerwünscht, Musik erzeugende Geräte in Betrieb zu nehmen.
    Es ist verboten, die Tennisanlage mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen zu befahren.
    Hunde sind stets unter Kontrolle zu halten.
  7. Vor Spielbeginn hat sich jeder Spieler zu überzeugen, ob der Platz feucht ist.
    Im Zweifelsfall ist zu spritzen (Beschwerden der Anrainer wegen Staubentwicklung).
  8. Unnötige Lärmentwicklung (Schreien über den ganzen Platz, etc.) ist unbedingt zu vermeiden.
  9. Bälle die auf eines der Anrainergrundstücke fallen, sind keinesfalls eigenmächtig zu holen (Besitzstörung!).
  10. Es wird ersucht, grundsätzlich auf der Terrasse nicht zu lärmen, insbesondere nicht nach 22 Uhr.
  11. Fünf Minuten vor Spielende ist das Tennisspielen einzustellen und der Platz  wieder spielgerecht herzurichten,
    dies auch in der letzten Tennisstunde.
  12. Für die variablen eingetragenen Stunden gilt folgende Regelung:
    Wenn die  eingetragenen Spieler nicht 15 Minuten nach Stundenbeginn am Platz sind, können andere Spieler
    diese Stunde für sich in Anspruch nehmen. Diese Regelung  gilt nicht für die rot eingetragenen Fixstunden.

II. Spielbetrieb

  1. Die Spielsaison wird jährlich vom Vereinsvorstand bekannt gegeben und beginnt generell mit dem 1. Montag (Werktag)
    im April und endet mit 31. Oktober eines jeden Jahres (witterungsabhängig).
  2. Zu Beginn jeder Tennissaison wird vom Vereinsvorstand eine Mitglieder-Versammlung einberufen.
    In dieser Mitgliederversammlung berichtet der Vereinsvorstand über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins.
    Ebenso wird von den Rechnungsprüfern über die erfolgte Rechnungsprüfung berichtet.
    Anlässlich dieser Mitgliederversammlung werden die Fixstunden der Vereinsmitglieder für die kommende Saison festgelegt
    und in den Fixstundenplan, der die gesamte Saison Gültigkeit hat, eingetragen.

  3. Spielzeiten
    Tag
    ab
    bis
    Hauptzeit: Montag - Donnerstag 16 Uhr ½ Stunde vor Einbruch der Dunkelheit
      Freitag 13 Uhr
      Samstag 7 Uhr
      Sonn- und Feiertag 8 Uhr
    Nebenzeit: Montag - Donnerstag 7 Uhr 16 Uhr
      Freitag 7 Uhr 13 Uhr
    Jeden Tag ist von 12-13 Uhr Spielpause (Platzberegnung ab ca. 12.15 Uhr!)
  4. Die Eintragung der variablen Spieltermine im Voraus ist nur für die folgende Woche durchzuführen.
    Die jeweilige Regelung wird den Mitgliedern schriftlich oder durch Aushang zur Kenntnis gebracht.
  5. Die Platzgebühr für Gäste wird jeweils durch Aushang im Clubhaus bekannt gegeben und ist im Voraus zu bezahlen.
  6. Die Benützung der Tennisplätze hat in Tenniskleidung zu erfolgen. Das Betreten der Spielflächen mit Straßenschuhen
    oder anderem, ungeeigneten Schuhwerk ist verboten.
  7. Jede Trainertätigkeit auf den Plätzen des ASV Pressbaum – Tennis muss vorher vom Vereinsvorstand genehmigt werden.
    Eine derartige Genehmigung gilt bis auf jederzeitigen Widerruf und kann vom Vereinsvorstand mit bestimmten Auflagen verbunden werden.
  8. Über die Benutzbarkeit des Platzes entscheidet der Platzwart. Den Anordnungen des Platzwartes in Bezug auf Platzbenützung,
    Spiel- und Hausordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Nach Regenfällen dürfen die Plätze erst dann wieder benützt werden,
    wenn sie vom Platzwart freigegeben werden, d.h. wenn sie gewartet sind.

Pressbaum, 20.2.2008                                                                    DER VEREINSVORSTAND

 

Eintragungsmodus
A-Mitglieder Haben gemeinsam mit einem zweiten Hauptzeitmitglied Anspruch auf eine Fixstunde in der Hauptzeit, sowie wöchentlich (ab Freitag 17 Uhr Eintragung möglich) auf eine weitere variable Stunde in der Hauptzeit

Ab Sonntag darf jedes Hauptzeitmitglied gemeinsam mit einem zweiten Hauptzeitmitglied, je nach freien Plätzen, für den darauffolgenden Tag eine weitere Stunde in der Hauptzeit eintragen.
B-Mitglieder Haben die gleichen Rechte wie die A-Mitglieder nur in der Nebenzeit.
Gäste Dürfen ab Samstag maximal 2 Stunden in der Hauptzeit eintragen.
Sie müssen auch ihren Namen dazuschreiben.
freier Speilbetrieb Jeden Sonntag nachmittag ab 13 Uhr, jeden Feiertag nachmittag ab 13 Uhr, ausgenommen der schon eingetragenen Fixstunden.
Gäste dürfen sich, falls frei ist, maximal eine Stunde im voraus reservieren.
Von 13 - 15 Uhr ist für Jugendliche ein Platz reserviert - auch Gäste.
Hauptzeit Samstag und Sonntag,
Wochentag ab 16 Uhr,
Freitag ab 13 Uhr.
Der Eintragungsplan für die folgende Woche liegt ab Freitag 17 Uhr im Clubhaus auf.
Kontrolle durch die Mitglieder des Vorstandes ohne Verständigung bei Streichungen.